Elektroauto als firmenwagen: steuerliche vorteile
Wer von seinem Arbeitgeber einen Elektroauto als Firmenwagen erhält und dieses privat nutzt, kann erhebliche Steuerersparnisse realisieren. Denn der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines E-Autos wird steuerlich de facto halbiert.

Das neue regelwerk
Ab dem 1. Juli 2025 werden Elektroautos im Rahmen der 0,25-Prozent-Regelung nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Die Obergrenze für den Bruttolistenpreis beträgt 100.000 Euro. Für E-Autos, die zwischen dem 1. Januar 2024 und Ende Juni 2025 angeschafft wurden, lag die Obergrenze noch bei 70.000 Euro.
Wie berechnet man den geldwerten Vorteil? Ein Beispiel: Der VW ID.4 hat einen Listenpreis von 42.915 Euro. 42.915 Euro mal 0,0025 Prozent entsprechen 107,28 Euro, die monatlich als geldwerter Vorteil berechnet werden müssen. Im Vergleich dazu: Ein Verbrenner wie der VW Tiguan kostet 391,75 Euro pro Monat.
Ein geldwerter Vorteil ist eine lohnsteuerpflichtige Sachleistung des Arbeitgebers, die kein direktes Gehalt ist, aber einen geldwerten Nutzen bietet. Der monatliche geldwerte Vorteil wird zum Bruttolohn addiert, versteuert und dann vom Nettogehalt abgezogen. Geldwerte Vorteile bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
