Baby-tragödie in brunsbüttel: vier monate alt – und tot

Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) – Ein Schock erschüttert Schleswig-Holstein: Das kleine Ashley ist tot. Die erst vier Monate alte Babywürmchen wog bei ihrem Tod weniger als ein Kilogramm. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Mordes durch Unterlassen gegen die Eltern.

Eltern beschuldigt: vernachlässigung und unterernährung

Eltern beschuldigt: vernachlässigung und unterernährung

Tim Ole H. (24) und Vanessa H. (24) müssen sich ab dem heutigen Dienstag vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, ihr Kind über Wochen hinweg nicht ausreichend ernährt und versorgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind rund einen Monat lang nicht genügend Nahrung und Flüssigkeit erhalten hat. Dies führte zu erheblichen Leiden und letztlich zum Tod.

Die Staatsanwältin Maxi Wantzen erklärte, den Angeklagten werde Mord durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. „Das Kind ist qualvoll verhungert“, so Wantzen. Für Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Haftstrafe vor. Die Eltern bestreiten die Vorwürfe.

Der Prozess beginnt mit der Ankunft der Angeklagten in Handschellen. Ashleys drei Jahre alte Zwillingsgeschwister sind als Nebenkläger vertreten. Professor Arno Deister, ein Kieler Psychiater, ist ebenfalls als Zeuge geladen. Die Frage, ob die Eltern die Situation erkannt und dennoch nicht gehandelt haben, steht im Zentrum der Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zu der möglichen Motivlage nicht.

Neben den Eltern sitzt auch die Mutter seit dem Tod des Kindes in Untersuchungshaft. Ein Antrag der Verteidigung, die Öffentlichkeit während der Vernehmung der Angeklagten auszuschließen, wurde vom Gericht abgelehnt. Die Verhandlung wird am 24. März um 9.30 Uhr fortgesetzt. Die Nachricht vom Tod des kleinen Ashley hat in der Gemeinde für tiefe Trauer gesorgt. Die Eltern hatten sich zunächst geweigert, vor Gericht Aussagen zu treffen.

Die kleine Ashley, kaum vier Monate alt, ist nicht das erste Kind, das in Schleswig-Holstein unter Vernachlässigung leidet. Die Zahlen sind erschreckend: Jährlich werden mehrere Fälle von schwere Vernachlässigung von Kleinkindern gemeldet. Doch wie konnte es so weit kommen?

Die Staatsanwaltschaft betont, dass eine ausdrückliche Absprache der Eltern nicht zwingend erforderlich gewesen sei, um Mord durch Unterlassen vorzuverwerfen. Es reicht aus, wenn beide Elternteile fahrlässig gehandelt haben und das Kind nicht ausreichend versorgt haben. Die Frage, ob das tragische Ende des kleinen Ashley hätte verhindert werden können, wird die kommenden Wochen dominieren.

Das Gericht hat zudem entschieden, dass die Identität der Familie vorerst geschützt bleibt. Die Namen und Adressen der Angeklagten werden nicht öffentlich bekannt gegeben.

Der Fall wirft grundlegende Fragen nach der Verantwortung von Eltern und der Bedeutung von sozialer Unterstützung auf. Die Antwort auf diese Fragen wird nicht nur für die Angehörigen des kleinen Ashley, sondern für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung sein. Die Stille im Elternhaus ist ohrenbetäubend.