Berlin: migrationsquote bestimmt richter- und staatsanwaltsauswahl – rechtliche bombe?
Berlin – Ein Skandal erschüttert die Justiz in der Hauptstadt. Richter und Staatsanwälte werden in Berlin zunehmend nach ihrer Herkunft und nicht nach ihrer fachlichen Qualifikation ausgewählt. Eine Praxis, die nun von der neuen Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) scharf kritisiert wird.

Quoten für migranten – eine verletzung des grundgesetzes?
Seit 2021 werden bei Bewerbungsgesprächen für Richterstellen und Staatsanwaltsämter in Berlin 40 Prozent der Kandidaten mit Migrationshintergrund bevorzugt – selbst wenn deren juristische Leistungen nicht überzeugen. Das Verfahren wurde vom damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) initiiert und wird seitdem von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (Grüne) praktiziert. Die Grundlage dafür ist das reformierte Partizipationsgesetz, das am 5. Juli 2021 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde.
§ 11 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes besagt, dass mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen eingeladen werden sollen, wie ihr Anteil an der Berliner Bevölkerung beträgt – etwa 40 Prozent. Eine Zahl, die nun rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wurden bereits 2021 von den eigenen Juristen des damaligen Justizsenators geäußert. Sie warnten vor einer Verletzung des Bestenauslese-Prinzips nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes. Behrendt ignorierte diese Warnungen. Die nun angetretene Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will diese Praxis beenden. Sie betont, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen müsse.
„Die Quote für Personen mit Migrationshintergrund widerspricht dem Grundgesetz“, so Badenberg. Sie selbst hat einen Migrationshintergrund (ihre Eltern stammen aus dem Iran), betont aber, dass das Grundgesetz ihr alleiniger Kompass sei. Die Bevorzugung von Bewerbern aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert diejenigen ohne Migrationshintergrund und beraubt sie ihrer Chancen. Die bisherige Praxis ist nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungswidrig.
Die Entscheidung von Badenberg, die Praxis zu ändern, ist ein deutliches Signal. Sie stellt die Integration nicht in Frage, fordert aber eine Rückkehr zu den Prinzipien der meritokratischen Auswahl. Die Justiz in Berlin steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung.
Die Reform des Partizipationsgesetzes ist notwendig. Sonst wird die Justiz nicht mehr als Ort der fachlichen Exzellenz wahrgenommen.
n