Flughafen münchen: passagiere über nacht im flugzeug gestrandet – anspruch auf entschädigung?

München – Rund 600 Passagiere verbrachten eine Nacht im Flugzeug auf dem Rollfeld des Münchner Flughafens. Schneetreiben zwang die Flugzeuge am 19. Februar zum Stehen. Die Frage, ob die Reisenden Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist nun Gegenstand juristischer Diskussionen.

Flugverspätung oder freiheitsberaubung?

Flugverspätung oder freiheitsberaubung?

Verbraucherrechtler Arndt Kempgens vom Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen (NRW) sieht eine klare Verantwortlichkeit bei Lufthansa. „Die Passagiere haben mit dem Ticket einen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Die Lufthansa ist verpflichtet, eine reibungslose Beförderung zu gewährleisten – und das ist in diesem Fall fehlgeschlagen.“

Kempgens betont, dass sich die Wetterlage zwar grundsätzlich als höhere Gewalt qualifizieren könnte, die Lufthansa aber hätten sich auf winterliche Bedingungen einstellen müssen. „Eine ganze Nacht im Flugzeug zu verbringen, grenzt fast an Freiheitsberaubung.“

Die Höhe der möglichen Entschädigung variiert laut Kempgens. Neben der Rückerstattung des Ticketpreises kommt die EU-Fluggastverordnung ins Spiel, die je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro entschädigt.

Ein Passagier reichte bei Lufthansa eine Beschwerde ein, nachdem er für Essen und Trinken 10,93 Euro erstattet bekommen hatte. Zusätzlich erhielt er 250 Euro nach der EU-Fluggastverordnung. Kempgens hält hier zusätzlich ein Schmerzensgeld von 300 bis 500 Euro für realistisch, abhängig vom Alter der Betroffenen.

„Die Enge und die sanitären Anlagen im Flugzeug können für ältere Passagiere eine deutlich höhere Belastung darstellen“, erklärt der Anwalt. Er empfiehlt den Betroffenen, sich zu zusammenschließen und gemeinsam einen Anwalt zu beauftragen, da einzelne Fälle aufgrund der geringen Schadenshöhe oft nicht wirtschaftlich sind.

Die Situation wirft Fragen nach der Verantwortung von Fluggesellschaften bei extremen Wetterereignissen auf. Es bleibt abzuwarten, wie viele Passagiere tatsächlich Entschädigungen erhalten werden – und welche Konsequenzen dieser Vorfall für die Winterflugplanung hat.