Lübeck-blitzertopia: datenschutzbehörde erklärt alles-blitzer für illegal
Lübeck muss sich einem Datenmissbrauch schuldig erklären: Die Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein hat einen Alles-Blitzer, der vor den Weihnachtsmärkten eingesetzt wurde, für rechtswidrig erklärt. Das Gerät, das Autofahrer bereits ab 1 km/h bestrafte, verstößt gegen das Datenschutzrecht.

Datenschutz-verstoß: lübeck muss blitzer-einsatz zurücknehmen
Die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen stellte fest, dass für die Datenverarbeitung durch den Blitzer an der Zufahrt zur Altstadtinsel keine tragfähige Rechtsgrundlage bestand. Eine Vielzahl unbeteiligter Personen wurde erfasst, was die Überwachung inakzeptabel macht. Die Stadt Lübeck hatte den Blitzer im Dezember installiert, um die Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten zu gewährleisten und eine temporäre Zufahrtsbeschränkung zu überwachen.
Kein Bußgeld für Lübeck. Obwohl 86 Autofahrer Einspruch gegen die Verwarngeldverfahren erhoben und Erfolg hatten, droht der Stadt kein Bußgeld. Hansen erklärte, dass ein solches Bußgeld gegen eine öffentliche Stelle gesetzlich ausgeschlossen sei. Die Stadt plant jedoch, 693 von 1210 Verwarngeldverfahren durch Zahlung des Verwarngeldes rechtskräftig zu machen – ein potenzieller Gewinn von 34.650 Euro.
Bürgermeisterin Holger Meyer zeigte sich zunächst nicht bereit, Fragen zu beantworten. Die Stadt begründete dies mit der hohen Arbeitsbelastung durch irreführende Medienberichterstattung. Die Datenschutzbehörde empfiehlt dem Bürgermeister, stattdessen bauliche Lösungen zur Verhinderung der Einfahrt in Betracht zu ziehen.
Die Konsequenz: Die Bußgeldbescheide sind nicht ungültig, aber die Stadt muss den Blitzerbetrieb einstellen. Ein juristischer Fehler, der die öffentliche Verwaltung teuer zu stehen kommen wird.
Die Entscheidung der Datenschutzbehörde ist ein deutliches Signal: Staatliche Überwachung darf nicht ins Leere laufen. Und die Kosten für solche Fehlentscheidungen tragen letztlich die Bürger.
