Männer über 17 benötigen genehmigung für auslandsreisen ab drei monaten
Seit Januar gilt eine unbekannte Regel im Wehrpflichtgesetz, die für Aufregung sorgt: Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen eine Genehmigung der Bundeswehr beantragen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland reisen möchten.
Die vorschrift gibt es seit langem
Prof. Dr. Philipp-Sebastian Metzger von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Bundeswehrverwaltung erklärt, dass diese Regelung bereits im Wehrpflichtgesetz enthalten ist. Ihr war einfach bisher nicht bekannt.
Metzger hält die Aufregung um diese Klausel für überzogen und meint, sie wirke wie ein drohendes Damoklesschwert im Alltag. Die meisten Menschen werden davon kaum etwas merken.

Verfassungsrechtler kritisiert eingriff in grundrechte
Im Gegensatz dazu hält der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler die Maßnahme für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Es gebe nur Sinn für diese Vorschrift, wenn es tatsächlich eine Wehrpflicht gäbe.
Boehme-Neßler vermutet, dass der Staat mit dieser Regelung zwei Ziele verfolgt: Er will auf der einen Seite besser planen können, wer sich länger im Ausland aufhält, um im Ernstfall auf mögliche Wehrpflichtige zugreifen zu können.
Auf der anderen Seite soll die Vorschrift ein klares Signal setzen, dass es dem Staat ernst ist mit der Bundeswehr.
